Die Gesamtleistung eines Innenarchitekten, Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in Leistungsphasen (kurz: LPH) gegliedert. Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars des Innenarchitekten, Architekten oder Ingenieurs zu. Die Struktur der Leistungsphasen richtet sich nach den tatsächlichen Abläufen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung eines Bauprojektes erfolgen sollten. Im folgenden möchten wir einen ersten Einblick in die Leistungsphasen geben.

LPH 1: Grundlagenermittlung

Zur Grundlagenermittlung zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherren. Zu den Grundleistungen zählen Klärung der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf und als Besondere Leistung u.a. die Bestandsaufnahme.

LPH 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

Die Vorplanung ist Teil der Vorbereitung einer Entwurfsplanung. Die Grundlagen werden analysiert und die Zielvorstellungen werden abgestimmt. Das Planungskonzept (Vorentwurf) wird grob mit Hilfe von Strichskizzen und Erläuterungen dargestellt. Eine weitere Verfeinerung und Konkretisierung erfolgt dann in der Leistungsphase der Entwurfsplanung. Wenn das Bauvorhaben eine Genehmigung benötigt, werden in der Phase der Vorplanung die Behörden erstmals kontaktiert und die Genehmigungsfähigkeit wird vorverhandelt.

LPH 3: Entwurfsplanung und Kostenschätzung

Die Entwurfsplanung stellt, aufbauend auf der Vorplanung, das fertige Planungskonzept mit allen festgelegten Komponenten dar. Die Entwurfsplanung beinhaltet Grundrisse, Wandansichten, Moodboards, Materialauswahl, Raumvisualisierungen und bei Bedarf Merkenname inkl. Logo sowie weitere On- und Offline-Medien. Die Entwurfsplanung wird nach deren Fertigstellung nochmals mit dem Auftraggeber abgestimmt. Bei Projekten, die eine Genehmigung voraussetzen, bildet die Entwurfsplanung die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung. Neben der Entwurfsplanung wird auch eine erste Kostenschätzung über die zu erwartenden Kosten angefertigt. Noch weiter ausgearbeitet wird die Planung in der späteren Ausführungsplanung.

LPH 4: Genehmigungsplanung

Genehmigungsplanungen dürfen nur von Bauvorlageberechtigten angefertigt werden (raumberater® – DIE INNENARCHITEKTEN sind Bauvorlagenberechtigte und Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg). Grundlage für die Genehmigungsplanung ist ein vorhandener Entwurf. Die Genehmigungsplanung umfasst alle Arbeiten zur Zusammenstellung eines Bauantrags mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung und besteht aus folgenden Teilen:

  • Eingabeplan mit Grundrissen, Fassadenansichten und Schnitten im Maßstab 1:100
  • Bauantragsformular
  • Baubeschreibung
  • amtlicher Lageplan zum Bauantrag, meist im Maßstab 1:500
  • statistischer Erhebungsbogen
  • ggf. weiteren notwendige Nachweise und Angaben, die zur Erteilung Genehmigung von der Bauaufsichtsbehörde gefordert werden.

LPH 5: Ausführungsplanung

Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die vorangegangene Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung soweit durchgearbeitet, dass das Bauvorhaben realisiert werden kann. Während des Planungsprozesses findet meist ein intensiver Austausch mit Fachleuten statt, um Detailfragen zu klären. Schwerpunkt der Ausführungsplanung ist die Erstellung von Ausführungsplänen in meist größerem Maßstab (Grundrisse und Schnitte im M 1:50, Details von M 1:20 bis M 1:1). Ziel der Ausführungsplanung ist ein Plansatz, der zum Bau freigegeben wird. Die Ausführungsplanung ist Voraussetzung für die Mengenermittlung (bausprachlich: Massenermittlung) und dient damit zur Vorbereitung der Vergabe. Bei der Abrechnung der Bauleistung werden die Ausführungspläne als Abrechnungspläne (Aufmaßpläne) zum Aufmaß und der damit verbundenen Mengenermittlung verwendet.

LPH 6: Vorbereitung der Vergabe

Die Vorbereitung der Vergabe beinhaltet zunächst die Aufstellung eines Vergabeterminplans. Die Ermittlung von Mengen auf Basis der Ausführungspläne dient als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen. Anhand der Leistungsverzeichnisse werden die Kosten ermittelt und durch einen Vergleich mit der Kostenberechnung die Kostenkontrolle durchgeführt. Alle Arbeiten erfordern dabei Abstimmung und Koordination der an der Planung beteiligten Fachbereiche. Die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen schließt die Leistungsphase ab.

LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe

LPH 7 wird oft umgangssprachlich Ausschreibung genannt. Bei diese Leistungsphase werden die Angebote von Gewerken eingeholt, geprüft und ausgewertet und in Absprache mit Bauherrn werden die Aufträge an Gewerke erteilt.

LPH 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation

Zu der LPH 8 gehört das Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit Genehmigungen, Ausführungsplänen, Leistungsbeschreibungen, Terminen und Kosten, Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch), Rechnungsprüfung, Antrag auf behördliche Abnahme und Übergabe des Objekts.

LPH 9: Objektbetreuung

In der LPH 9 der HOAI geht es vor allem darum, Baumängel festzustellen, bevor Gewährleistungsfristen abgelaufen sind. Unmittelbar nach der Fertigstellung des Objekts findet meistens eine gemeinsame Begehung mit dem Bauherrn und dem Innenarchitekten statt. Der Innenarchitekt dokumentiert dabei ausführlich die festgestellten Mängel und kontrolliert auf Wunsch des Bauherrn, ob die Mängel anschließend beseitigt wurden.